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Widerrufsbutton für Shops 2026: Was Unternehmen jetzt auf ihrer Website beachten müssen

Seit dem 19. Juni 2026 müssen viele Unternehmen, die online Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern abschließen, eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen. Umgangssprachlich ist dabei meist vom Widerrufsbutton die Rede. Ziel der neuen Regelung ist es, den Widerruf eines Online-Vertrags genauso einfach zu machen wie den Vertragsabschluss selbst. Die Pflicht ist im neuen § 356a BGB geregelt.

Für Unternehmen bedeutet das: Wer über eine Website, einen Online-Shop, ein Buchungsformular, eine App oder eine vergleichbare Online-Oberfläche Verträge mit Privatkundinnen und Privatkunden abschließt, sollte prüfen, ob die eigene Website angepasst werden muss.

Was ist der Widerrufsbutton?

Der Widerrufsbutton ist eine gut sichtbare digitale Funktion, über die Verbraucherinnen und Verbraucher einen online abgeschlossenen Vertrag direkt widerrufen können. Es muss nicht zwingend ein klassischer Button sein, entscheidend ist aber, dass die Funktion klar erkennbar, leicht zugänglich und eindeutig beschriftet ist. Empfohlene Formulierungen sind zum Beispiel „Vertrag widerrufen“ oder „Widerruf erklären“. Unklare Bezeichnungen wie „Kontakt“, „Service“ oder „Anfrage senden“ reichen in der Regel nicht aus. 

Wichtig: Der Widerrufsbutton ersetzt nicht das Widerrufsrecht selbst. Er ist vielmehr ein zusätzlicher digitaler Weg, dieses Recht einfach auszuüben.

Wen betrifft die neue Pflicht?

Die neue Regel betrifft vor allem Unternehmen im B2C-Bereich, also Anbieter, die online Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern schließen. Dazu gehören unter anderem:

  • Online-Shops
  • Anbieter digitaler Produkte
  • Buchungsplattformen
  • Dienstleister mit Online-Vertragsschluss
  • Abo-Modelle
  • Kurs-, Coaching- oder Mitgliederplattformen
  • Apps mit Vertragsabschlussfunktion

Auch Online-Marktplätze und Plattformen können betroffen sein, wenn dort Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern abgeschlossen werden. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Pflicht für online abgeschlossene Verträge gilt, bei denen ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.

Wie muss der Widerrufsbutton funktionieren?

Die neue Widerrufsfunktion ist als zweistufiger Prozess gedacht. Zunächst klickt die Nutzerin oder der Nutzer auf eine klar erkennbare Schaltfläche wie „Vertrag widerrufen“. Anschließend öffnet sich eine Seite oder ein Formular, in dem nur die notwendigen Angaben abgefragt werden, etwa Name, Bestellnummer oder E-Mail-Adresse. Danach muss der Widerruf über eine zweite Schaltfläche bestätigt werden, zum Beispiel mit „Widerruf bestätigen“.

Nach dem Absenden muss das Unternehmen unverzüglich eine elektronische Eingangsbestätigung übermitteln. Diese sollte mindestens den Inhalt der Widerrufserklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs enthalten.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Unternehmen sollten ihre Website oder ihren Online-Shop zeitnah überprüfen lassen. Dabei geht es nicht nur darum, irgendwo einen Button einzubauen, sondern den gesamten Ablauf nutzerfreundlich, technisch stabil und rechtssicher vorzubereiten.

Sinnvoll ist insbesondere eine Prüfung folgender Punkte:

1. Gibt es online abschließbare B2C-Verträge?
Wenn ja, sollte geprüft werden, ob ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht und ob die neue Pflicht greift.

2. Ist der Button sichtbar und verständlich platziert?
Die Funktion sollte klar beschriftet und ohne langes Suchen erreichbar sein.

3. Ist der Widerrufsprozess technisch sauber umgesetzt?
Formular, Bestätigung, E-Mail-Versand und Dokumentation müssen zuverlässig funktionieren.

4. Wurden Rechtstexte und Datenschutz berücksichtigt?
Widerrufsbelehrung, Datenschutzhinweise und interne Prozesse sollten zusammenpassen.

5. Funktioniert alles auch mobil?
Da viele Online-Käufe über Smartphones erfolgen, muss der Widerrufsbutton auch mobil gut nutzbar sein.

Fazit: Der Widerrufsbutton ist Pflicht — aber auch eine Chance

Der Widerrufsbutton bringt für viele Unternehmen zusätzlichen Anpassungsbedarf. Gleichzeitig ist er eine Chance, Vertrauen aufzubauen. Wer transparente, einfache und faire Prozesse anbietet, verbessert nicht nur die rechtliche Ausgangslage, sondern auch die Nutzererfahrung.

Als Webagentur unterstützen wir Unternehmen bei der technischen und gestalterischen Umsetzung des Widerrufsbuttons — von der Analyse der bestehenden Website bis zur Integration in WordPress, WooCommerce, Shopsysteme oder individuelle Weblösungen.

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